| Prof. Dr. Konstantin Meyl |
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Zu einer kontroversen Diskussion zum Thema „Mobilfunk, zu Risiken und Nebenwirkungen“ zu der Konstantin Meyl, Professor an der Fachhochschule Furtwangen am 24.9. in den Technologiepark Villingen-Schwenningen eingeladen hatte, kam es nicht.
Die zahlreich eingeladenen Vertreter seitens der Mobilfunkbetreiber und Handyhersteller, die die Argumente der Pro-Mobilfunkseite vertreten sollten, sowie Journalisten und Vertreter aus Politik und der Mobilfunk befürwortenden Medizin erschienen indes nicht. Die demonstrativ direkt vor dem Sprechertisch aufgestellte Stuhlreihe blieb gähnend leer. Etwa 80 Zuhörer aus Österreich und der Schweiz, aus Deutschland von nah und fern folgten jedoch der Einladung. Konstantin Meyl, der seit längerem schon auf die Gefahren und die gesundheitlichen Risiken, die von einer erhöhten Strahlenbelastung speziell durch Mobilfunk ausgingen, aufmerksam gemacht hat, war im Vorfeld der Veranstaltung zunächst scharf unter Beschuss geraten. Vorausgegangen war ein Strafbefehl des Amtsgerichtes Villingen-Schwenningen vom 11.3.05 gegen Professor Meyl. Ein von ihm u. a. zur Erforschung und zum Nachweis von Elektrosmog entwickeltes Skalarwellengerät sei als ein invasives (eindringendes) Medizinprodukt mit therapeutischer Wirkung einzustufen, sein Vertrieb verstoße demnach gegen das Medizinproduktgesetz, die bereits erteilte CE-Zertifizierung sei somit abzuerkennen. Im Umkehrschluss sei mithin, wie Meyl erklärte, dann aber auch jedes Handygerät, das mit 3000 mW eine etwa 50-60mal höhere Sendeleistung als sein allein zu Experimentierzwecken entwickeltes Skalarwellengerät abgebe, ebenfalls als ein invasives Medizinprodukt einzustufen, müsste demnach auch seine CE-Zulassung verlieren. Eine auf Mobilfunk-Befürworterseite für Aufregung sorgende dpa-Meldung vom 20.4.05 hatte ebendies gleichfalls zum Inhalt, dass nämlich „juristisch gesehen ... daher Mobiltelefone weder ans Ohr gehalten noch angefasst werden (dürften), um nicht als invasives Medizingerät die CE-Zulassung zu verlieren“. Meyls Hauptargument zielt auf eine falsch geführte Grenzwertdebatte Es werde die falsche Welle, so Meyl, nämlich die transversale, für mögliche gesundheitliche Risiken verantwortlich gemacht. Tatsächlich gehe die Strahlenbelastung durch Handys und Sendemasten gar nicht von der herkömmlichen transversalen elektromagnetischen Welle aus, für die die Grenzwerte definiert sind, sondern von der neben dem Nutzsignal abgestrahlten breitbandigen Störstrahlung, dem bekannten Antennenrauschen bzw. Antennenverlusten, also vom so genannten Nahfeld, für das bislang aber keine Grenzwerte definiert sind. Es komme darauf an, so Meyl, das Nahfeld, das bekanntermaßen ein Skalarwellenfeld sei, auf seine biologische Wirksamkeit wissenschaftlich zu untersuchen, die Störstrahlung zu minimieren und für diesen Bereich Grenzwerte zu definieren. Im weiteren Verlauf der Veranstaltung wurde von ärztlicher Seite in vier Referaten über zahlreiche konkrete Fälle schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Mobilfunk und deren medizinische Hintergründe berichtet. Genannt wurden u. a. hirnorganische Störungen, Eingriffe in die Zellstruktur und -kommunikation sowie eine veränderte Herzfrequenzvariabilität. Unsere biologischen Regelkreise seien bei einer heute technisch realisierten Leistungsflussdichte von 0,1 –10 ?W/m2, die damit um den Faktor 1 Milliarde höher liege als die der Natur, ständig überfordert. Fazit: Unbeabsichtigt und in Unkenntnis wissenschaftlicher Hintergründe ist durch den Strafbefehl des Amtsgerichtes Villingen-Schwenningen den Elektrosmoggegnern und –betroffenen möglicherweise ein wichtiger Trumpf in die Hände gespielt worden. Von juristischer Seite her sei durch einen scheinbar unbedeutenden Strafbefehl im Prinzip sowohl die Existenz als auch die medizinische und biologische Wirksamkeit von Skalarwellen im Nahfeld von Sendern und Handys eingeräumt worden. Und damit bestehe für die Betroffenen zum ersten Mal juristisch die Möglichkeit, im Falle gesundheitlicher Schädigungen Schadenersatzforderungen an Handyhersteller und Mobilfunkindustrie zu stellen. Für Professor Meyl ist damit zugleich die Hoffnung auf eine größere Bereitschaft zur lange vernachlässigten wissenschaftlichen Erforschung des Skalarwellen-phänomens, und das heißt: seiner Risiken und seiner positiven Anwendungsmöglichkeiten in Medizin und Technik, verknüpft. |
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